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Geschichte: Details Die Initiative Jugend+Musik
Geschichte Zusammenfassung
Geschichte Details
IASEM, SKSM, KMS In den Jahren 1988 bis 1991 wurden in der Schweiz, initiert und geleitet von Ernst Waldemar Weber - als Nationalfondsprojekt unter der Titel "Bessere Bildung mit mehr Musik"- an 50 Klassen aller Stufen vom 1. bis zum 9. Schuljahr Schulversuche mit erweitertem Musikunterricht durchgeführt. Die IASEM (Interkantonale Arbeitsgruppe für Schulversuche mit erweitertem Musikunterricht) war für die Organisation verantwortlich. Bereits während der Schulversuche hatte ich in der IASEM die Vision einer Organisation JUGEND+MUSIK (analog zu JUGEND+SPORT) zur Diskussion gebracht, und nach Abschluss des Projekts und der Auflösung der IASEM im Jahre 1992 wurde der Nachfolgeorganisation SKSM (Schweizer Konferenz Schulmusik) als Hauptaufgabe die "Weiterführung der Arbeit an Jugend+Musik" übertragen. Als Sekretär der SKSM initierte ich 1995 die Gründung der KMS (Koordination Musikerziehung Schweiz), der alle Laienmusikverbände sowie der VMS (Verband Musikschulen Schweiz) und der SMPV (Schweizerischer Musikpädagogischer Verband) angehörten. Die Leitung der KMS wurde der SKSM übertragen, und ich amtete fortan auch hier als Sekretär.
Ein Verfassungsartikel über Musik, Turnen und Sport Ich hatte mir Jugend+Sport näher angesehen, sowohl die Verfassungsgrundlage wie das Gesetz, hatte mit dem Beauftragten im Kanton Bern gesprochen und die Zentrale in Magglingen besucht. Dabei hatte ich auszuloten versucht, ob allenfalls eine Erweiterung von J+S um die Musik eine Option wäre. Ich war zum Schluss gekommen, dass die Sportler daran nicht interessiert waren und dass, um eine ähnliche Organisation aufzubauen, zuerst ein Verfassungsartikel und darauf gegründet entsprechende Gesetze geschaffen werden müssten. Darüber berichtete ich an der Delegiertenversammlung 1995 des Musikrates in St. Gallen. Man machte mich damals darauf aufmerksam, dass bis Ende Februar die Vernehmlassung für die zu revidierende Bundesverfassung laufe, und so brachte ich das Anliegen in die KMS. Wir beteiligten uns an der Vernehmlassung und stellten in unserer Eingabe vom 27. Februar 1996 dem Vorschlag des Bundesrates:
Art. 74 Turnen und Sport 1 Der Bund kann Vorschriften erlassen über Turnen und Sport der Jugend. 2 Er fördert Turnen und Sport der Erwachsenen und unterhält eine Sportschule
didie folgende Version gegenüber:
Der Bund kann Vorschriften erlassen über Musik, Turnen und Sport der Jugend. 2 Er fördert Musik, Turnen und Sport der Erwachsenen und unterhält ein musikalisches Schulungszentrum und eine Sportschule.
Der Artikel 69,2 in der Bundesverfassung Durch Vermittlung von Nationalrat Tschäppät konnte ich Nationalrat Remo Gysin dafür gewinnen, das Anliegen in der Verfassungskommission des Nationalrats zu vertreten. Allerdings hatte es in der vorgeschlagenen Form offenbar keine Chance, und so formulierte Gysin, mit dem ich in Kontakt blieb, einen entsprechenden Text für den Kulturartikel. In der Subkommission 3 kam er damit knapp durch, unterlag aber in der Gesamtkommission. Daraufhin übernahm Nationalrat Ostermann die Formulierung als Minderheitsantrag, der schliesslich im Nationalrat knapp angenommen wurde. Da der Schweizer Musikrat im Hinblick auf die entscheidende Verhandlung im Ständerat nichts unternommen hatte, wandte ich mich im Namen der KMS im letzten Moment an Herrn Ständerat Danioth. Es gelang mir, diesen für unser Anliegen zu gewinnen, und ich alimentierte ihn mit unseren Argumenten. Drei Tage später stimmte der Ständerat nach einem feurigen Plädoyer von Hans Danioth – mit unseren Argumenten – dem Antrag Ostermann mit 21 zu 10 Stimmen zu. Interessant ist, dass die Verfassungskommission des Ständerates darauf gar nicht hatte eingehen wollen (das hatte mir Frau Ständerätin Forster mitgeteilt) und damit der Antrag Ostermann ohne meine Intervention sang- und klanglos untergegangen wäre. Im April 1999 nahm das Schweizervolk die revidierte Verfassung und damit den Artikel 69,2 an, wonach der Bund kulturelle Angelegenheiten von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen, sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern kann (kursiv: Antrag Ostermann). Ich darf für mich in Anspruch nehmen, dass dieser Zusatz ohne meine Intervention nicht in die Bundesverfassung aufgenommen worden wäre. Es war zwar nicht gelungen, Jugend+Musik in die Verfassung zu bringen, aber der Art. 69,2 eröffnete die Möglichkeit zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Musikerziehung in den Schulen.
Die Motionen Danioth und BangerterAm 4. Dezember 1998 erteilte mir die KMS den Auftrag, aufgrund des neuen Verfassungsartikels die Schaffung eines Gesetzes über die Musikerziehung in die Wege zu leiten. Da es sich um eine heikle Aufgabe handelte, wurde mir zugestanden, sie selbständig – aber natürlich unter regelmässiger Berichterstattung an die KMS – durchzuführen. Dieser Vorbehalt betraf vor allem auch Frau Bally, und weil sie „vergass“, ihn im Protokoll zu erwähnen, wurde er an der Sitzung vom 30. April ausdrücklich bestätigt.Zunächst schrieb ich – um ein Ziel zu formulieren und als Diskussionsgrundlage – den Entwurf für ein Gesetz, das meinen Vorstellungen entsprach. Weil mir bewusst war, dass die kantonalen Schulhoheiten eine Hürde sein würden, wählte ich eine Konkordatslösung, das heisst ich setzte in diesem Entwurf eine Fachgruppe Musik aus Fachbeauftragten der Kantone ein, die zwar vom Bund geleitet würde, aber lediglich konsultative Funktionen hätte im Sinne der Erarbeitung von Richtlinien, Rahmenlehrplänen, Modellen und Katalogen. Ich dachte dabei an eine Fachgruppe der EDK, wollte das aber offen lassen. Es war mir wichtig, alle Stufen anzusprechen, von der Sekundarstufe II bis zum frühkindlichen Singen, ebenso die Ausbildung der Lehrkräfte der Grund- und Primarstufe, die Fachberater in den Kantonen, die Zusammenarbeit zwischen Schule, Musikschule und Musikvereinen. Er lautete:
Gestützt auf Art. 69, Absatz 2 der Bundesverfassung erlassen die eidgenössischen Räte folgendes Gesetz über die Ausbildung in Musik 1 Die Kantone gewährleisten die sorgsame Pflege des Gesangs in den Volksschulen und genügenden Unterricht in den Grundlagen der Musik auf allen Stufen. 2 Der Bund unterhält in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Fachgruppe Musik, in die jeder Kanton einen Fachbeauftragten delegiert. 3 Die Fachgruppe Musik erarbeitet 1 - Richtlinien für die musikalische Ausbildung der Lehrkräfte der Grund- und Primarstufe (z.B. Aufnahmebedingungen in die Ausbildungsstätte, Rahmenlehrpläne für die Ausbildung, Mindestanforderungen für die Erlangung eines integralen Lehrpatents). 2 - Aufnahmebedingungen für das Studium des Faches Musik auf der Sekundarstufe I. 3 - Rahmenlehrpläne für den Unterricht in Musik auf der Grundstufe, der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II. 4 - Einen Katalog der Aufgaben und Kompetenzen der kantonalen Fachberater Musik. 5 - Modelle für die Zusammenarbeit der Schule mit Musikschulen und Blasmusiken. 6 - Unterlagen und Richtlinien für die Förderung des frühkindlichen Singens. 7 - Unterlagen für den Aufbau eines schweizerischen Kurszentrums (z.B. Musiklager jeglicher Art von Kindern und Jugendlichen, Kurse für Schulinspektoren, Ausbildungskurse für Dirigenten von Kinder- und Jugendchören- und Orchestern, Instruktionskurse für Leiter von Brassbands, Kurse für Animatoren des Mutter-Kind-Singens, Lehrerfortbildung). 4 Eine schweizerische Dokumentationsstelle für Musikdidaktik dient als Hilfe für die regionalen Zentren. 5 Eine Verordnung regelt den Übergang, bis der nötige Ausbildungsstand bei allen Lehrkräften erreicht ist.
Diesen Text legte ich einer Reihe von Parlamentarierinnen und Parlamentariern, einer Reihe von Experten der schweizerischen Bildungslandschaft und einigen Mitgliedern von Behörden im Bildungssektor und der Justiz, die ich schriftlich angefragt und um einen Termin gebeten hatte, im mündlichen Gespräch vor. Insgesamt habe ich mit 26 Personen solche Gespräche geführt. Die dabei entwickelten Ideen und Überlegungen schlugen sich nieder in insgesamt drei neuen Fassungen. Im Laufe der Gespräche zeichnete sich für mich die einzuschlagende Strategie ab: Zu Beginn hatte ich an eine parlamentarische Einzelinitiative gedacht; aber ich liess mich überzeugen, dass eine Motion ebenso schnell und sogar sicherer zum Ziel führen kann. Ich überlegte mir auch, dass es gut wäre, wenn der Vorstoss durch bürgerliche Politiker eingereicht und damit auch diese Seite des Parlaments für das Problem sensibilisiert würde. In der Verfassungsfrage waren es im Nationalrat vor allem Sozialdemokraten und Grüne gewesen, die uns geholfen hatten. Aus diesem Grunde wandte ich mich an Herrn Ständerat Danioth, der seinerzeit auf meine Intervention hin den Ständerat dazu gebracht hatte, dem Minderheitsantrag Ostermann zuzustimmen. Ferner konnte ich Frau Nationalrätin Käthi Bangerter für das Anliegen gewinnen, und sie war auch bereit, zusammen mit Ständerat Danioth und mir den Motionstext zu erarbeiten. Eine Motion muss knapp formuliert sein; es konnte also unmöglich der ganze ursprünglich vorgeschlagene Text darin untergebracht werden. Details wurden deshalb der mündlichen Begründung zugeordnet. Die Erarbeitung erfolgte in schriftlicher Kommunikation und brauchte deshalb etwas Zeit, aber es wurde ein befriedigender Konsens gefunden. Die beiden Motionen wurden mit nahezu identischem Text am Ende der Herbstsession eingereicht. Sie lauteten:
Motion Förderung der Musik-Ausbildung Der Bundesrat wird beauftragt, in Ausführung von Art. 69, Absatz 2 der Bundesverfassung, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen. Dieses Ziel soll insbesondere wie folgt erreicht werden: a) Die Pflege der Musik, insbesondere des Singens in der Schule, ist gezielt zu fördern. b) Die fachdidaktischen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für die Ausbildung von Lehrkräften in Musik sind gesamtschweizerisch zu harmonisieren und zu verstärken. c) Die Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren Trägern der Musikerziehung ist generell sowie durch die Bildung einer Fachgruppe Musik und gegebenenfalls eines schweizerischen Kurszentrums Musik zu koordinieren. Es sind hiezu Konkordate anzustreben.
An den KMS-Sitzungen vom 30. April und vom 27. August 1999 habe ich über den jeweiligen Stand der Dinge ausführlich Bericht erstattet. Leider versuchte Frau Bally trotz dem abgegebenen Versprechen, meine Arbeit hinter meinem Rücken zu sabotieren. Glücklicherweise war sie zu spät; die Motionen waren bereits eingereicht. Beide Motionen wurden in Postulate umgewandelt, und Frau Bundesrätin Dreifuss nahm sie (mit drei weiteren Postulaten) zum Anlass, um das Bundesamt für Kultur mit der Ausarbeitung eines Kulturförderungsgesetzes zu beauftragen.
Die Arbeitsgruppe Jugend+Musik des Musikrates Parallel dazu hatte ich mich auf der Ebene Musikrat weiter um das Thema bemüht, und an der DV 1996 in Blonay schlug ich vor, eine Arbeitsgruppe mit dem Ziel einer Stiftung Jugend+Musik zu gründen. Käthi Pignolo war interessiert, und so kam die Arbeitsgruppe zustande und wir nahmen die Arbeiten auf. Frau Bally war auch dabei, aber ich beanspruchte die Leitung. Als wir eine Präsidentin suchten für die Stiftung und die Violinistin Bettina Boller interessiert war, kam es zu ernsthaften Differenzen mit Frau Bally, weil diese ohne mein Wissen an Frau Boller konträre Signale ausgesandt hatte und diese sich in der Folge zurückzog. Die Vorarbeiten zur Gründung eines Vereins oder einer Stiftung „Jugend+Musik“ waren schon weit gediehen (ich hatte meinen Vorschlag, zwischen die beiden Wörter ein + zu setzen, durchgebracht), als Frau Bally am 1. November 1997 in Biel im Schoss des Musikrates ein Hearing organisierte über „Jugend und Musik“, wo sie zwei Konzepte einander gegenüber stellen liess, eines initiiert vom Musikhaus Jecklin und der CS unter dem Titel ‚Jugend musiziert‘, das andere getragen von der Arbeitsgruppe des Musikrates unter dem Titel ‚Jugend+Musik‘. Während das erstgenannte Konzept (vorgestellt von einem Herrn Henning) mittels Durchführung von Wettbewerben, Treffen und ähnlichen Veranstaltungen junge Menschen motivieren und fördern wollte, ging unser Konzept (das ich vorstellte) wesentlich weiter: Es betraf alle Kinder und Jugendlichen, und zwar vom Vorschulalter an (hier unter aktivem Einbezug der Eltern), es sah auch Stipendien und Studienwochen vor, auch die Volksmusik war ausdrücklich einbezogen, dem Gesang wurde viel breiteres Gewicht zugestanden, es umfasste auch den Musikunterricht in den Schulen, vom Kindergarten bis zum Gymnasium, und es postulierte eine Verfassungsgrundlage und eine darauf fussende Gesetzgebung für die Förderung der musikalischen Ausbildung der Jugend. Das Hearing ergab den Konsens, dass die beiden Vorschläge gemeinsam zu einem entsprechenden Konzept weiterbearbeitet werden sollten. Frau Bally hat es anders gerichtet, und hinterher wird klar, dass das Hearing nur ein Manöver war, das dazu diente, um mich auszubooten: Sie hat die neue Arbeitsgruppe in eigener Regie - ohne den Vorstand zu informieren - so zusammengestellt, dass aus meiner Arbeitsgruppe (derjenigen des Musikrates) niemand, von der Jecklin-Seite dagegen mindestens drei Personen vertreten waren. Als das zwei Monate später zu meiner Kenntnis gelangte und ich mich dagegen wehrte, stellte sich der Vorstand des Musikrates hinter Frau Bally, weil er sonst hätte zugeben müssen, dass er von ihr über den Tisch gezogen worden war. Damit war ich weg vom Fenster, Frau Bally hatte ihr Ziel erreicht: "Ôte-toi, que je m'y mette" (Lafontaine). Fortan nahm sie für sich in Anspruch, die Idee Jugend+ Musik lanciert zu haben.
Das Musikfest Jugend+Musik Ich war aber - mit dem gleichen Ziel - noch auf einer andern Schiene gefahren: In der KMS brachte ich die Idee eines "Festtages Jugend+Musik" bereits im August 1996 ein und erhielt den Auftrag, einen Konzeptentwurf zu schreiben. Dieser sah so aus:
16./17. MAI 1998: EIN FESTTAG JUGEND + MUSIK Im Jubiläumsjahr 1998 werden wir mit berechtigter Freude und mit Stolz auf die Entwicklung unseres Bundesstaates zurückblicken, wir werden auch daran denken, dass die alten Strukturen, die dem neuen, demokratischen Geist im Weg standen, nicht schmerzfrei auflösen liessen. Bei den Problemen der Vergangenheit sollten wir aber nicht allzu lange verweilen und frischen Mutes in die Zukunft blicken.
Mit jugendlichem Schwung musikalisch in die Zukunft An der Schwelle des dritten Jahrtausends braucht die Schweiz neue Impulse und frischen Wind. In diesem Sinne regt die Koordination Musikerziehung Schweiz KMS an, dass die musizierende Jugend der Schweiz unter dem Titel Jugend + Musik am 16. und 17. Mai 1998 einen fröhlichen, zukunftsweisenden Akzent setzt. Wir stellen uns vor, dass an diesem Wochenende in jeder grösseren Ortschaft der Schweiz Kinder und Jugendliche musizieren, tanzen und singen, auf Strassen und Plätzen, in Restaurants, Sälen und Kirchen. Sie zeigen mit ihrem freudigen Engagement, wie wichtig ihnen persönlich ihr Instrument, ihr Singen und Tanzen ist; und sie dokumentieren damit die kulturelle Bedeutung der Musik in der Schweiz. An diesem Riesenfest aus vielen kleinen Festen können alle auftreten, die sich mit Jugend-Musik befassen: Musikschulen, Jodlerchöre, Kirchenchöre, Popgruppen, Tanzgruppen, Konservatorien, Handharmonikagruppen, Jugendorchester, Jugendkantoreien, Steelbands, Singgruppen, Jugendchöre, Kinderchöre, Schulklassen, Blasmusiken, Brassbands etc.
Hilfe für die Organisatoren Diese kleinen lokalen Musikfeste werden durch die örtlichen musikalischen Vereine und die Musikschulen organisiert, wobei interessante Begleitveranstaltungen (z.B. Instrumenten-Vorführungen, Hör-Spiele, Wettbewerbe, Tombola, Verkauf von Ansteckknöpfen und T-Shirts, Aufführungen von Musicals, Ansprachen von Politikern) möglich sind. Die KMS (sie umfasst alle Musikverbände, die sich ausschliesslich oder teilweise mit dem musikalischen Nachwuchs befassen) gibt den örtlichen Organisatoren Hilfestellungen, z.B. Muster-Artikel für die Lokalpresse, Plakat-Vordrucke, Referats-Unterlagen für Politiker, Muster-Programme, Hilfe bei der Suche nach Sponsoren. Sie sorgt für Artikel in den grossen Zeitungen und für Sendungen in Radio und Fernsehen. Sie wird in nächster Zeit ein Logo vorstellen.
Finanzierung Die KMS sucht ein Patronat (z.B. Frau Bundesrätin Dreifuss) und einen Hauptsponsor (z.B. eine Versicherung oder eine Bank) für die Finanzierung ihrer übergeordneten Aufgaben. Die lokalen Organisatoren suchen ihrerseits lokale Sponsoren. Als Entgelt für die Unterstützung durch die KMS gehen 10% der Sponsorbeiträge in ein Sperrkonto der zu schaffenden Stiftung 'Jugend+Musik'. lm übrigen rechnen die lokalen Gruppen jedoch autonom ab und können über einen allfälligen Gewinn verfügen.
Die Stiftung JUGEND+MUSIK soll mit der Unterstützung ausgewählter Projekte die Entwicklung jugendlichen Musizierens in der ganzen Breite fördern. Das zu ihrer Gründung benötigte Kapital von Fr. 100'000.- könnte auf die geschilderte Weise aufgebracht werden.
Aufruf Der Festtag Jugend+Musik ist eine wunderbare Gelegenheit, für die Sache der Musik und der Musikerziehung zu werben. Damit das gelingt, braucht es in jeder grösseren Ortschaft begeisterte (junge) Leute, welche die Organisation und die Koordination unter den Vereinen an die Hand nehmen. Deshalb rufen wir Musikschulen, Vereine und Schulen auf, den Ball aufzunehmen und sich mit dem Sekretariat der KMS (Ernst Waldemar Weber), Haldenau 20, 3074 Muri, Tel/Fax 031 951 16 41 in Verbindung zu setzen.
Ein Signet für Jugend + Musik Wir planen einen Wettbewerb für ein kurzes, fröhliches Signet von höchstens vier Takten, das in verschiedener Besetzung gespielt und gesungen werden kann. Achten Sie im März und April auf die Ausschreibung in der Verbandspresse und in den grossen Zeitungen. Mitmachen können alle, vor allem auch Jugendliche.
Das Projekt Es wurde ein Unterausschuss gebildet (dabei waren nun auch Jürg Blaser vom EMV und Dr. Verena Nägeli), der sogleich an die Arbeit ging. Das Datum stand zur Diskussion, es wurden Logo-Entwürfe bestellt, Sponsoren gesucht. Am 13. Dezember 1996 wurde die Dokumentationsmappe der Arbeitsgruppe Jugend+Musik verteilt, und es wurden vorläufige Weichen gestellt. Am 13. Januar 1997 wurde mein ausführliches Konzept mit Zeitplan vorgestellt und genehmigt, ich als Projektleiter gewählt, die Konsultativgruppe aus Dr. Nägeli, Hans Brupbacher und mir bestimmt, das Informationskonzept Nägeli vorgestellt und genehmigt und das Datum auf 29./30. Mai 1999 verschoben.
Das Budget rechnete mit Fr. 200'000.-, es wurde mit dem BAK, der CS und der Winterthur verhandelt, vom Fiddlefest wurden uns Fr. 80'000.- in Aussicht gestellt. Eine erste Ausschreibung im Animato ergab 110 Interessenten, denen ich in der Folge eine von mir verfasste 8-seitige, einfach, aber gediegen gestaltete Informationsbroschüre zustellte.
Schuss in den Rücken Da geschah etwas, was mich noch heute, mehr als zehn Jahre später, emotional auf die Palme bringt: Die Geschäftsführerin des Musikrats intervenierte, mit der Begründung, die Broschüre sei schlecht geschrieben und gestaltet! Beides ist nicht wahr. Der wahre Grund für diese Aktion liegt wahrscheinlich in der Dynamik, die ich entfaltet und im Erfolg, den ich damit gehabt hatte. Es rächte sich nun, was im Herbst 1996 passiert war, als Frau Bally in einer Sitzung der KMS fragte, ob wir uns vorstellen könnten, eine Arbeitsgruppe des Musikrates zu werden und wir das bejahten (ich selber habe es so protokolliert). Schwupp, damit hatte sie uns erwischt: Nun waren wir eine Arbeitsgruppe des Musikrates, ohne dass der Vorstand des SMR oder der Präsident überhaupt davon wusste. Frau Bally war es gewohnt, dass man nach ihrer Pfeife tanzte, und so glaubte sie sich herausnehmen zu dürfen, unsere Arbeit zu blockieren. Vom Präsidenten, der von allem im Grunde keine Ahnung hatte, war keine Hilfe zu erwarten. So konnte erst im September geklärt werden, dass die KMS das Musikfest autonom organisieren durfte; aber ich demissionierte als Projektleiter und betreute hinfort noch die Administration. Die Sponsoren hatten sich unterdessen weitgehend verflüchtigt. Ende Januar 1998 demissionierte ich auch als Administrator des Musikfestes und als Sekretär der KMS. Die Organisation lag nun bei Hans Brupbacher. Das Musikfest Jugend+Musik wurde am 20. Januar 1999 an einer Pressekonferenz in Bern lanciert und am 29. und 30. Mai in gegen 200 Festorten in der ganzen Schweiz gemäss dem von mir in der KMS eingebrachten Vorschlag und meinem Konzept durchgeführt. Dem Patronatskomitee gehörten neben Bundespräsidentin Ruth Dreifuss eine ganze Reihe von prominenten Persönlichkeiten aus Musik, Wirtschaft und Politik an. Ich hatte eine Riesenarbeit geleistet, aber es kam niemandem in den Sinn, mir dafür auch nur zu danken.
Die Volksinitiative Jugend+Musik
Votum Ernst Waldemar Weber vor der Parlamentarischen Gruppe Musik am 23. März 2007 Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst möchte ich meiner Freude Ausdruck geben; denn für einen Artikel in der Bundesverfassung über Jugend und Musik kämpfe ich seit 35 Jahren, mit Schulversuchen, einem Nationalfonds-Projekt, mit Artikeln, Referaten und Büchern. Die gleichen Verbände, die heute die Initiative lancieren, haben vor elf Jahren bei der Revision der Bundesverfassung einen Artikel über Musik und Sport vorgeschlagen, und daraus ist der wichtige Zusatz im Artikel 69,2 entstanden. Aber obschon dieser Text im Parlament ausschliesslich mit „Musik in der Schule“ begründet worden war, ist das Anliegen im Entwurf zum Kulturförderungsgesetz völlig ausgespart worden. Ein zweiter Tiefschlag kam im Bericht „Musikalische Bildung“ mit der Behauptung, dass „jedem Kind im Rahmen seiner Klassengemeinschaft ein kostenfreier und obligatorischer Zugang zu musikalischer Bildung gewährleistet“ sei. Und drittens warten die in Zusammenarbeit mit dem Musikrat formulierten und als Postulate überwiesenen Motionen Danioth und Bangerter seit acht Jahren noch immer auf ihre Umsetzung. In diese Misere kommt die neue Initiative als grosse Hoffnung, als ein Zeichen, dass der politische Wille nun vorhanden sei, den Musikunterricht in den Schulen endlich zu verbessern. Bei aller Begeisterung ist jedoch zu bedenken, dass dieser Weg erst nach 10 bis 15 Jahren zu Gesetzen und damit zu den gewünschten Wirkungen führen kann. Zum Glück müssen wir nicht so lange warten; denn Sie können jetzt schon handeln, und zwar auf Grund des Artikels 69,2. Sie können die Umsetzung der erwähnten Motionen (die genau das konkretisieren, was in der Verfassungsinitiative gefordert wird) in Gang setzen oder ein Gesetz einbringen, wie es schon vor acht Jahren zur Diskussion stand. Das Ja zu dieser Initiative darf nicht nur eine Absichtserklärung sein, die allenfalls erst Jahre später einzulösen ist. Ihr Ja zu dieser Initiative soll ein Bekenntnis dafür sein, heute schon für diese Anliegen einzutreten durch Vorstösse und deren Unterstützung. Die erste Nagelprobe erwartet Sie in der Sommersession, wenn unter der Geschäftsnummer 07.016 die Abschreibung der Motionen Danioth und Bangerter zur Diskussion stehen wird. Es ist zu hoffen, dass die Unterschriftensammlung den Schwung mächtig anstossen und den nötigen Druck auf die Politik aufbauen wird. Bitte beachten Sie auch die Rückseite: Art. 69,2 BV Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen sowie Kunst und Musik, insbesondere im Bereich der Ausbildung, fördern.
Motion Danioth 99.3502 eingereicht am 6.10.99 als Postulat überwiesen am 21.12.99
Der Bundesrat wird beauftragt, in Ausführung von
Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um
eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen. Motion Bangerter 99.3528 eingereicht am 7.10.99 als Postulat überwiesen am 24.3.00
Der Bundesrat wird beauftragt, in Ausführung von
Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um
eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen. Entwurf für ein Gesetz über die Ausbildung in Musik, gestützt auf Art. 69, Absatz 2 der Bundesverfassung 1 Die Kantone gewährleisten die sorgsame Pflege des Gesangs in den Volksschulen und genügenden Unterricht in den Grundlagen der Musik auf allen Stufen. 2 Der Bund unterhält in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine Fachgruppe Musik, in die jeder Kanton einen Fachbeauftragten delegiert. 3 Die Fachgruppe Musik erarbeitet 1 Richtlinien für die musikalische Ausbildung der Lehrkräfte der Grund- und Primarstufe (z.B. Aufnahmebedingungen in die Ausbildungsstätte, Rahmenlehrpläne für die Ausbildung, Mindestanforderungen für die Erlangung eines integralen Lehrpatents). 2 Aufnahmebedingungen für das Studium des Faches Musik auf der Sekundarstufe I. 3 Rahmenlehrpläne für den Unterricht in Musik auf der Grundstufe, der Primarstufe, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II. 4 Einen Katalog der Aufgaben und Kompetenzen der kantonalen Fachberater Musik. 5 Modelle für die Zusammenarbeit der Schule mit Musikschulen und Blasmusiken. 6 Unterlagen und Richtlinien für die Förderung des frühkindlichen Singens. 7 Unterlagen für den Aufbau eines schweizerischen Kurszentrums (z.B. Musiklager jeglicher Art von Kindern und Jugendlichen, Kurse für Schulinspektoren, Ausbildungskurse für Dirigenten von Kinder- und Jugendchören- und Orchestern, Instruktionskurse für Leiter von Brassbands, Kurse für Animatoren des Mutter-Kind-Singens, Lehrerfortbildung). 4 Eine schweizerische Dokumentationsstelle für Musikdidaktik dient als Hilfe für die regionalen Zentren. 5 Eine Verordnung regelt den Übergang, bis der nötige Ausbildungsstand bei allen Lehrkräften erreicht ist.
Publikationen von Ernst Waldemar Weber „Bessere Bildung mit mehr Musik“. Bericht über Schulversuche mit erweitertem Musikunterricht in Muri bei Bern. Erziehungsdirektion des Kantons Bern, 1981. „Tanzchuchi“. Tanzen in Schule und Freizeit. Zytglogge-Werkbuch, 1981. 7. Auflage (19. Tausend) 1999. (Mitautor). „Schafft die Hauptfächer ab!“ Bern, Zytglogge, 1991. ISBN 3-7296-0379-5. Fr. 25.- „Musik macht Schule“. Biografie und Ergebnisse eines Schulversuchs mit erweitertem Musikunterricht. 1993. Essen, Die blaue Eule. (Mitautor, zusammen mit Maria Spychiger und Jean-Luc Patry). Mit einem Vorwort von Yehudi Menuhin. ISBN 3-89206-540-3. Vergriffen. „Musik macht Schule“. Kurzfassung des obigen Buches. Broschüre, 33 Seiten. 2. Zweite Auflage 1997 mit einem Vorwort von Maria Spychiger und einem Anhang über die erweiterten Musikunterricht in der Schweiz nach Abschluss der Schulversuche. „Die vergessene Intelligenz. Die Musik im Kreis der menschlichen Anlagen“. 1999. Zürich, Pan. ISBN 3-907073-57-6. Vergriffen. „PISA und was nun?“ 2002. Verlag ceterum censeo ISBN 3-0344-0166-3. 140 Seiten. Fr. 29.-. „Die Mitte im Kreis der Intelligenzen ist die Musik“. 2005. Verlag ceterum censeo. ISBN 3-033-00417-2. Fr. 27.-. „Vom Ursprung der Musik, der Sprache, des Menschen“. 2006. Verlag ceterum censeo. Fr. 9.-
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